Artikel 1: Jede Reservierung einer Ferien-Residenz bedingt eine Vorauszahlung von mindesten 50% des Mietpreises. Der Saldo der Miete sowie die Nebenspesen sind 14 Tage vor Beginn des Anfangsdatums der Vermietung zu zahlen.
Artikel 2: Zu diesem Datum muss der Mieter ebenfalls eine Garantie überweisen. Diese Garantie wird zwei Monate nach Abreise des Mieters zurückerstattet sofern dieser alle Vertragsbestimmungen erfüllt hat.
Artikel 3: Wenn der Mieter bis zu dem bestimmten Datum den Restbetrag nicht überwiesen hat, hat die Agentur das Recht, die Wohnung weiter zu vermieten. In diesem Fall hat der erste Mieter der Agentur die Mietdifferenz, sowie die Vermittlungsspesen von 15% auf die neue Vermietung zu zahlen. Kann die Wohnung nicht neu vermietet werden, bleibt der Mieter den ganzen Saldo dem Vermieter schuldig.
Artikel 4: Die Zähler für den Wasser-, Strom-, Gas und/oder Heizungsverbrauch werden, wenn nichts anders angegeben ist bei Ankunft und Abreise durch die Agentur abgelesen und verrechnet mit der Kaution.
Artikel 5: Der Mieter benödigt die schriftliche Zustimmung des Vermieters oder der Agentur zur Untervermietung oder Halten von Tiere.
Artikel 6: Wie ein guter Familievater muss der Mieter von dem gemieteten Gut Gebrauch machen. Das heisst, dass der Platz der Möbel nicht verändert werden darf, und auch die anderen Gegenstände so zu verbleiben haben, wie er sie vorgefunden hat. Der Mieter muss die Wohnung saubern. Jeden Schaden muss unverzuglich der Agentur gemeldet werden. Die Anzahl der in der Mietwohnung zügelassenen Personen wird entweder durch die Anzahl der Betten oder mittels einer formellen Bezeichnung bestimmt.
Artikel 7: Der Gesammtmietpreis umfasst auch die Agenturprovision, die Grundgebühren und eine Pauschalsumme für Controle. Die bestellte bzw. notwendig gewordene Endreinigung wird hinzugerechnet. Eine Versicherung gegen Brand, Wasserschaden, Glasbruch und eine Rücktrittsversicherung sind ebenfalls inbegriffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Versicherungen sind in unseren Büros zur Einsichtnahme verfügbar.
Artikel 8: In den Ünterkunften, in denen einen Inventaraufstellung vorhanden ist, ist der Mieter gehalten, die Genauigkeit derselben zu prufen und schriftlich-innerhalb von 24 Stunden-eventuelle Abweichungen bekanntzugeben. Letzteres gilt auch für die Sauberkeit der Wohnung.
Artikel 9: Um spätere Vermietungen zu ermöglichen, ist es dem Mieter untersagt Vermietungsplakate zu entfermen. Auch muss die Wohnung der Agentur täglich von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr zugänglich sein.
Artikel 10: Die Mietfrist beginnt am ersten Tag um 15 Uhr und endet am letzten Tag um 10 Uhr. Die Schlüssel können nur während der Öffnungszeiten der Agentur geholt oder abgegeben werden.
Artikel 11: Die Agentur ist nicht verantwortlich für die elektrische Haushaltgeräte, Heizung und heizes Wasser, sowie für Mangel oder Reparaturen an das Gebäude oder an die Straße.
Artikel 12: Es ist verboten, seinen ständigen, festen Wohnsitz in gemieteten Ferienwohnungen zu nehmen.